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Antworten auf häufig gestellte Fragen

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Wir haben eine Liste an Fragen zusammengestellt, damit Sie schnell und unkompliziert die richtigen Informationen finden.

Die zu versorgende Person lebt aktuell zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft. Außerdem muss die pflegebedürftige Person einen anerkannten Pflegegrad zwischen 1 und 5 nachweisen können. Die gesetzliche Grundlage dafür ist das Pflegestärkungsgesetzt §78 Abs. 2 i.V.m. §40 Abs. 2 SGB XI.